Skytech GmbH
Maximilian Hagen
Seeshaupter Str. 43
82393 Iffeldorf
Telefon: 08801-9159883
Fax: 08801-9159884
– nachstehend als „Skytech GmbH“, „wir“ oder „uns“ bezeichnet –
Unsere allgemeinen Geschäftsverbindungen
Die Basis einer langandauernden Geschäftsbeziehung ist gute Zusammenarbeit. Hierzu gehören gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Des weiteren bilden gesetzliche Bestimmungen den Rahmen des geschäftlichen Miteinanders. Dennoch können wir es nicht vermeiden, an einigen Punkten abweichend oder ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen festzuhalten.
Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er uns vor der Erstellung des Kostenvoranschlags unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Skytech Gmbh mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.
Wir halten uns an abgegebene Angebote sechs Wochen lang gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt uns für den Zeitraum der Leistungsdurchführung, eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Vor Beginn der auszuführenden Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlichen Kosten zu tragen, die uns durch ein Fehlen oder unvollständiger Genehmigungen/Bewilligungen entstehen.
Durchführung der Arbeiten
Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistungen gelten als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
Ausführungsfristen
Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere Umstände verlängert.
Schadensersatz
Bei Schaden, die durch uns nachweislich verursacht werden, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsführung informieren. Wir haften nur für durch die Mitarbeiter des Unternehmens grob fahrlässig verursachten Schäden. Bagatellschäden (bis zu einem Wert von 100,¬– Euro) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
Pflichten der Kunden
Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten über Baumschutzsatzungen, Genehmigungen, Wege der Versorgungsleistungen Natur- oder Artenschutzrechtliche Belange in der Region zu informieren.
Falls nicht, müssen Arbeiten evtl. unterbrochen werden, ebenso wie bei unerwarteten Arten.
Das Hinzuziehen von Fachleuten (z.B. sachverständigen Artenspezialisten) obliegt nicht der Skytech GmbH, sondern dem Auftraggeber bzw. der amtlichen zuständigen Behörde.
Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen können wir keine Garantie übernehmen.
Zahlungsvereinbarungen
Die von uns verrechneten Leistungen sind innerhalb 5 Tagen mit 2 % Skonto oder ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung an uns zu begleichen. Bei Überschreitung dieser Frist werden dem Auftraggeber die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Nicht bezahlte Ware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum.
Skontoabzüge gelten nur nach vorheriger Absprache.
Zusätzliche Vereinbarungen
Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzuhalten und vom Auftraggeber sowie der Fa. Skytech GmbH zu unterzeichnen.
Baumpflegearbeiten werden grundsätzlich als Bauleistung nach VOB geregelt.
VOB A § 7 Leistungsbeschreibung; VOB B § 1 Art und Umfang der Leistung; VOB B § 2 Vergütung